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SG Oldenburg, 05.10.2006 - S 2 SO 158/06 ER |
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- BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
Auszug aus SG Oldenburg, 05.10.2006 - S 2 SO 158/06
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war überwiegend anerkannt, dass Kosten, die durch die persönliche Assistenz während des Schulbesuchs im zuvor dargestellten Umfang entstehen, vom Hilfeträger zu übernehmen sind (vgl. zu-letzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, Az. 5 C 20/04 sowie die weiteren Nachweise bei Wahrendorf, a. a. O.; Landessozialgericht - LSG - Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005, Az. L 23 B 1035/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2006, Az. L 20 B 30/05 SO ER). - BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84
Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung - …
Auszug aus SG Oldenburg, 05.10.2006 - S 2 SO 158/06
In diesem Zusammenhang ist der Sozialhilfeträger an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Zuweisung des schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart gebunden (so bereits Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 16. Januar 1986, Az. 5 C 36/84). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - L 23 B 1035/05
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Regelschule - Eingliederungshilfe - …
Auszug aus SG Oldenburg, 05.10.2006 - S 2 SO 158/06
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war überwiegend anerkannt, dass Kosten, die durch die persönliche Assistenz während des Schulbesuchs im zuvor dargestellten Umfang entstehen, vom Hilfeträger zu übernehmen sind (vgl. zu-letzt BVerwG…, Urteil vom 28. April 2005, Az. 5 C 20/04 sowie die weiteren Nachweise bei Wahrendorf, a. a. O.; Landessozialgericht - LSG - Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005, Az. L 23 B 1035/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2006, Az. L 20 B 30/05 SO ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - L 20 B 30/05
Sozialhilfe
Auszug aus SG Oldenburg, 05.10.2006 - S 2 SO 158/06
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung war überwiegend anerkannt, dass Kosten, die durch die persönliche Assistenz während des Schulbesuchs im zuvor dargestellten Umfang entstehen, vom Hilfeträger zu übernehmen sind (vgl. zu-letzt BVerwG…, Urteil vom 28. April 2005, Az. 5 C 20/04 sowie die weiteren Nachweise bei Wahrendorf, a. a. O.; Landessozialgericht - LSG - Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005, Az. L 23 B 1035/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2006, Az. L 20 B 30/05 SO ER).
- SG Oldenburg, 10.11.2009 - S 22 SO 226/06 Darüber hinaus wird auf den Inhalt der Streitakten S 2 SO 158/06 ER, S 2 SO 14/07 ER, S 2 SO 28/07 ER, S 2 SO 49/07 ER und S 2 SO 84/07 ER verwiesen.
- SG Oldenburg, 11.06.2007 - S 2 SO 84/07 In diesem Zusammenhang gibt die Kammer ihre noch im Beschluss vom 05.10.2006 (S 2 SO 158/06 ER) geäußerte Rechtsauffassung auf, wonach eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung der zuständigen Schulbehörde für den Sozialhilfeträger ausreicht, den An-tragsteller hinsichtlich der Gewährung von Eingliederungshilfe auf diese Entscheidung verweisen zu können.